Für das Alter vorsorgen......
Mit fortgeschrittenem Alter erhöht sich die Gefahr, dass aufgrund von Krankheiten oder Einschränkungen der Geistestätigkeit die freie Willensbildung eingeschränkt oder gänzlich aufgehoben wird. Es liegt in der Natur des Menschen, derartige Gedanken beiseite zu schieben.
Damit im Falle einer eingetretenen Geschäftsunfähigkeit die Verantwortung für Sie nicht in die Hände eines vom Gericht bestellten, fremden Betreuers gelegt wird, empfiehlt es sich, vertrauten Personen eine Vorsorgevollmacht zu erteilen. Hierfür bieten sich Ehegatten und volljährige Kinder an. Damit können insbesondere Vermögensangelegenheiten und rechtliche und behördliche Angelegenheiten in Ihrem Interesse ohne langwierige Betreuungsverfahren geregelt werden. Sie werden sich wohler fühlen, wenn Sie dies in den Händen von Vertrauenspersonen wissen.
Es ist auch zu empfehlen, für den Fall schwerer Krankheit zu bestimmen, wie Sie ärztlich betreut werden sollen. Hierbei geht es zum Beispiel um die Frage, ob und in welcher lebensverlängernde Maßnahmen auch für den Fall gewünscht werden, dass eine Heilung nicht möglich ist. Wenn Sie für sich bereits im Vorfeld entsprechende Entscheidungen treffen, erleichtern Sie den Ärzten und insbesondere Ihren Verwandten die weitere Behandlung. Belastende Gewissenskonflikte werden dadurch vermieden. Für die Dokumentation Ihrer Entscheidungen steht Ihnen die sogenannte Patientenverfügung zur Verfügung.
Sowohl Vorsorgevollmacht als auch Patientenverfügungen sollten sinnvoller Weise von einem Notar beurkundet werden. Das erleichtert die Akzeptanz bei Behörden, Ärzten und Banken. Sie können veranlassen, dass beides im Vorsorgeregister registriert wird, welches bei der Bundesnotarkammer geführt wird. Dieses Register wird beispielsweise durch die Gerichte abgefragt, wenn eine unumgängliche Operation erforderlich ist und dem behandelnden Arzt eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung unbekannt ist. Dann ist gewährleistet, dass die von Ihnen eingesetzte Vertrauensperson für Sie entscheidet.
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